Kaltenegger: "Ein Grundmandat wäre eine tolle Sache."
kalteneggerIn der Steiermark ist die KPÖ 2005 mit Ernest Kaltenegger in den Landtag eingezogen. Bei der Nationalratswahl 2006 steht in ganz Österreich die KPÖ auf dem Stimmzettel.Die KPÖ hat in Graz mit Unterstützung der Bevölkerung durchgesetzt, dass niemand in stadteigenen Wohnungen mehr als ein Drittel seines Einkommens für Miete und Betriebskosten ausgeben muss. Seit die KPÖ in Graz mitregiert, wurden unter Ernest Kaltenegger und seiner Nachfolgerin, Wohnungsstadträtin Elke Kahr, mehr als 600 Gemeindewohnungen mit Nasszellen ausgestattet, viele Häuser saniert und auch neue Gemeindewohnungen errichtet.





In einem Gespräch mit Caspar Einem präsentiert Ernst Kaltenegger seine Vorstellungen und Visionen.

Helfen statt reden ist für KPÖ-PolitikerInnen kein Schlagwort. Überall dort, wo KP-Politiker öffentliche Gelder aus politischen Mandaten beziehen, geben sie, entsprechend dem Statut der KPÖ, einen Großteil ihres Politeinkommens für soziale Zwecke an Bedürftige zurück. Beim „Tag der offenen Konten“ geben die KPÖ-Abgeordneten Rechenschaft über die Verwendung dieser Gelder.

Für KPÖ-Mandatarinnen und –mandatare gilt eine Einkommensgrenze von 1950 Euro, darüber hinausgehende Beträge werden in den Sozialfonds von Ernest Kaltenegger, dessen Bruttoeinkommen als Klubobmann sich monatlich auf 9.659,10 Euro beläuft, einbezahlt. Durch die Vertretung der KPÖ im Steiermärkischen Landtag stiegen die Ausgaben für in Not geratene Menschen im Jahr 2005 auf insgesamt 68.490,60 Euro, zusätzlich wurden 19.506 Euro für Sozialprojekte gespendet.

Bei Nationalrats- und Landtagswahlen wird das Wahlgebiet in Wahlkreise eingeteilt. Die Mandate, die eine Partei in den Wahlkreisen erreicht, werden als Grundmandate bezeichnet. Die erforderliche Stimmenzahl für ein Grundmandat wird in der Regel errechnet, indem die im Wahlkreis abgegebenen gültigen Stimmen durch die Zahl der dem Wahlkreis zugeordneten Mandate dividiert wird (System Hare). Nach der Wiener Gemeindewahlordnung wird die Grundmandatshürde gesenkt, indem die Zahl der Mandate bei dieser Division um eines erhöht wird (Stimmen : Mandate +1; System Hagenbach-Bischoff), was in der Praxis allerdings auf eine klare Bevorzugung großer Parteien hinausläuft. Da sich aus wahlarithmetischen Gründen nie alle Mandate in den Wahlkreisen verteilen lassen und immer Mandate übrig bleiben, ist in solchen Fällen ein weiteres Ermittlungsverfahren erforderlich, in dem diese Mandate verteilt werden (Restmandate, Reststimmenverfahren oder Bundesausgleich).